Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Neustadt an der Weinstraße

Sie gehört zu den zehn größten Städten des Bundeslandes. Die Stadt in der Pfalz an der Deutschen Weinstraße ist eines der Zentren des deutschen Weinbaus und veranstaltet jährlich das Deutsche Weinlesefest, bei dem in der Regel die Deutsche Weinkönigin gewählt wird
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
53.491 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67433, 67434, 67435
Vorwahlen
06321, 06327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße

2. Ordnungsamt Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße

3. Finanzamt Neustadt an der Weinstraße
An den Weiden 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 13:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Das Bebauungsplanverfahren für die Winzinger Spange, begonnen am 09.02.2021, konzentriert sich auf die Errichtung einer neuen Straßenverbindung mit Fuß-/Radweg, die Aufweitung und Erneuerung des Eisenbahnüberführungsbauwerks Winzinger Straße und die Ergänzung von Radverkehrsanlagen. Ehemalige Bahnliegenschaften sollen als gewerbliche Bauflächen genutzt werden, und das Gelände der Soku soll für kulturelle und freizeitliche Nutzungen gesichert werden.

- Der Bebauungsplan "Naulott-Guckinsland, VI. Änderung und Erweiterung" im Ortsbezirk Hambach wurde am 28.01.2020 beschlossen. Hier wird das Baurecht für die äußere und innere Erschließung des Plangebietsteils südlich der B 39 separat und zeitlich vorgezogen, um Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss zu verbessern.

- Der Bebauungsplan "Photovoltaikanlagen Benzenloch" plant die Errichtung einer 26 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage, um den Klimazielen des Bundes und der Länder zu entsprechen. Der geeignete Standort liegt östlich des Diakonissen Mutterhauses und nördlich der Bundesstraße B 39.

- Der Bebauungsplan "Schmittenäcker" im Ortsbezirk Geinsheim zielt auf die Nachverdichtung einer 1,5 Hektar großen innerörtlichen Fläche für Wohnzwecke, unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen und Bebauung.

- Der Bebauungsplan "Landesgartenschau" für die Durchführung der Landesgartenschau 2027 umfasst die bauleitplanerische Sicherung und Zukunftsentwicklung der Kernflächen, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und privaten Akteuren Zielvorgaben zu machen.

- Der Bebauungsplan "Im Böbig, VI. Änderung" im Stadtbezirk 14 konzentriert sich auf die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Realschule plus und einer Kindertagesstätte, verbunden mit der Errichtung von zugehörigen Außenbereichen und Nutzungen.

- Der Bebauungsplan "Kasernenstraße, IV. Änderung" im Stadtbezirk 32 zielt auf die bauplanungsrechtliche Beschränkung weiterer Einzelhandelsbetriebe am Ergänzungsstandort Quartier Hornbach, um das Innenstadtzentrum und den Ergänzungsstandort Weinstraßenzentrum nicht zu belasten.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

vereinfachtes verfahren bebauungsplan, velbert bebauungsplan, bebauungsplan münchen feldmoching, bebauungsplan rastatt, bebauungsplan schnallenäcker 3, bebauungsplan senden, vorhabenbezogener bebauungsplan zeitplan, wbf bebauungsplan, bebauungsplan bendorf, bebauungsplan gertskamp

In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.