Neustadt an der Weinstraße, bis 1936 und von 1945 bis 1950 Neustadt an der Haardt, ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Sie gehört zu den zehn größten Städten des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
53.491 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67433, 67434, 67435
Vorwahlen
06321, 06327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
2. Ordnungsamt Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
3. Finanzamt Neustadt an der Weinstraße
An den Weiden 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Gemeinde Neustadt an der Weinstraße – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Bebauungsplanverfahren für die Winzinger Spange, begonnen am 09.02.2021, konzentriert sich auf die Errichtung einer neuen Straßenverbindung mit Fuß-/Radweg, die Aufweitung und Erneuerung des Eisenbahnüberführungsbauwerks Winzinger Straße und die Ergänzung von Radverkehrsanlagen. Ehemalige Bahnliegenschaften sollen als gewerbliche Bauflächen genutzt werden, und das Gelände der Soku soll für kulturelle und freizeitliche Nutzungen gesichert werden.
- Der Bebauungsplan "Naulott-Guckinsland, VI. Änderung und Erweiterung" im Ortsbezirk Hambach wurde am 28.01.2020 beschlossen. Hier wird das Baurecht für die äußere und innere Erschließung des Plangebietsteils südlich der B 39 separat und zeitlich vorgezogen, um Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss zu verbessern.
- Der Bebauungsplan "Photovoltaikanlagen Benzenloch" plant die Errichtung einer 26 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage, um den Klimazielen des Bundes und der Länder zu entsprechen. Der geeignete Standort liegt östlich des Diakonissen Mutterhauses und nördlich der Bundesstraße B 39.
- Der Bebauungsplan "Schmittenäcker" im Ortsbezirk Geinsheim zielt auf die Nachverdichtung einer 1,5 Hektar großen innerörtlichen Fläche für Wohnzwecke, unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen und Bebauung.
- Der Bebauungsplan "Landesgartenschau" für die Durchführung der Landesgartenschau 2027 umfasst die bauleitplanerische Sicherung und Zukunftsentwicklung der Kernflächen, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und privaten Akteuren Zielvorgaben zu machen.
- Der Bebauungsplan "Im Böbig, VI. Änderung" im Stadtbezirk 14 konzentriert sich auf die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Realschule plus und einer Kindertagesstätte, verbunden mit der Errichtung von zugehörigen Außenbereichen und Nutzungen.
- Der Bebauungsplan "Kasernenstraße, IV. Änderung" im Stadtbezirk 32 zielt auf die bauplanungsrechtliche Beschränkung weiterer Einzelhandelsbetriebe am Ergänzungsstandort Quartier Hornbach, um das Innenstadtzentrum und den Ergänzungsstandort Weinstraßenzentrum nicht zu belasten.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.